Die Änderung der Ausfallgebühr gilt seit dem 18.09.2014.

 

Die Ausfallgebühr beträgt in meiner Praxis 80,-€. Sie wird erhoben, wenn Sie Ihren Termin nicht 24 Stunden vorher abgesagt haben - siehe unter Terminvereinbarung/ Terminabsage. Alle bisherigen Vereinbarungen sind damit hinfällig.

 

Es gibt ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Meldorf unter dem Az.: 83C1404/02. Darin wurde festgelegt, dass die Ausfallgebühr in Höhe des vereinbarten Honorars ausfallen darf.