Die Ausfallgebühr beträgt in meiner Praxis 80,-€. Sie wird erhoben, wenn Sie Ihren Termin nicht 24 Stunden vorher
abgesagt haben - siehe unter Terminvereinbarung/ Terminabsage.
Es gibt ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Meldorf unter dem Az.: 83C1404/02. Darin wurde festgelegt, dass die
Ausfallgebühr in Höhe des vereinbarten Honorars ausfallen darf, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.