Die Änderung der Ausfallgebühr gilt seit dem 01.03.2025.
Die Ausfallgebühr beträgt in meiner Praxis 90,-€. Sie wird erhoben, wenn Sie Ihren Termin nicht 24 Stunden vorher
abgesagt haben - siehe unter Terminvereinbarung/ Terminabsage. Alle bisherigen Vereinbarungen sind damit hinfällig.
Es gibt ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Meldorf unter dem Az.: 83C1404/02. Darin wurde festgelegt, dass die
Ausfallgebühr in Höhe des vereinbarten Honorars ausfallen darf.